ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 1.⁠ ⁠Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für zwischen NPC – New Power Construction GmbH („NPC – New Power Construction GmbH“, „wir“, „uns“) und dem Kunden geschlossene Verträge. Vertragspartner ist dabei die NPC – New Power Construction GmbH die auf den Begleitdokumenten (insbesondere unserem Offert) ausdrücklich angeführt ist. Auch die Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mailadresse) entnehmen Sie bitte den jeweiligen Begleitdokumenten. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der
AGB. Abweichenden, entgegenstehenden, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden müssen wir zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden.
1.2. Diese AGB bilden die Vertragsgrundlage insbesondere für die Beauftragung unserer Dienstleistungen sowie die Bestellung von Waren oder Gutscheinen.
1.3. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“), die keine Unternehmer sind. Unternehmer ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört.
1.4. Falls Sie Konsument sind, beachten Sie bitte besonders Ihre gesetzlichen Rücktrittsrechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz gemäß Pkt. 10.
1.5. Der Vertragsabschluss sowie allfällige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
 2.⁠ ⁠Vertragsabschluss Offline und per E-Mail
2.1. Unsere Offerte enthalten eine Beschreibung des entsprechenden Leistungsumfanges, der Leistungsdauer sowie etwaiger Mitwirkungspflichten des Kunden.
2.2. Der Vertragsabschluss erfolgt mit Unterzeichnung des Offert-Blattes oder einer Beauftragung via E-Mail, WhatsApp oder Facebook-, Yelp-, oder sonstiger elektronischer Nachricht. Mit der Übermittlung an NPC – New Power Construction GmbH gilt der Auftrag als angenommen und bestätigt.
2.3. NPC – New Power Construction GmbH ist an Offerte 14 Tage lang gebunden.
 3.⁠ ⁠Vertragsabschluss über den Webshop
3.1. Die Präsentation unserer Waren, Dienstleistungen und Gutscheine auf der Website sowie unsere Offerte sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen damit kein Angebot im rechtlichen Sinn dar, sondern sind Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Die auf der Website angepriesenen Waren und Dienstleistungen sowie schriftliche Offerte enthalten eine Beschreibung des entsprechenden Leistungsumfanges, der Leistungs- oder Lieferdauer sowie gegebenenfalls etwaiger Mitwirkungspflichten des Kunden. Dienstleistungen sind – je nach Leistungsinhalt – in den Punkten 5 und 6 näher spezifiziert. Waren sind in Pkt. 7 und Gutscheine in Pkt. 8 näher beschrieben.
3.2. Das Angebot erfolgt bei der Buchung von Dienstleistungen und dem Warenkauf über unseren Webshop mit der Absendung der Bestellung durch den Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Bestellung vor Abgabe seines Angebots zu prüfen und etwaige Fehler zu berichtigen. Das Angebot des Kunden wird durch Klick auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ verbindlich.
3.3. Der Kunde erhält nach Eingang seiner Bestellung bei uns eine gesonderte, automatisierte Bestätigung über den Erhalt seiner Bestellung per E-Mail zugesendet. Eine solche Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Diese erfolgt erst durch eine gesonderte, schriftliche
Auftragsbestätigung innerhalb einer Frist von 14 Tagen oder durch faktische Lieferung der bestellten Ware(n) innerhalb von 14 Tagen oder einer ausdrücklich vereinbarten Lieferfrist. Wir sind berechtigt, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen, insbesondere falls der bestellte Artikel unerwarteter Weise bereits vergriffen ist oder die Dienstleistung zum ausgewählten Zeitpunkt unerwarteter Weise nicht erbracht werden kann, abzulehnen.
 4.⁠ ⁠Vertragslaufzeit bei Dienstleistungsverträgen und Offerten über Onlinedienste
4.1. Sofern zwischen den Parteien nicht die einmalige Dienstleistungserbringung bzw. eine bestimmte Laufzeit vereinbart wird, wird der Dienstleistungsvertrag sowie Offerte über Onlinedienste auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
4.2. Sofern die Parteien keine besonderen Kündigungsfristen vorsehen, kann der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Dienstleistungsvertrag, sowie Offerte über Onlinedienste, sowohl vom Kunden als auch von uns unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Monatsletzten, schriftlich ordentlich gekündigt werden.
Ein außerordentliches
Kündigungsrecht bleibt davon unberührt.
 5.⁠ ⁠Besondere Bestimmungen und Leistungsumfang für Hausbetreuungs-Leistungen
5.1. NPC – New Power Construction GmbH erbringt dem Kunden die vertraglich vereinbarten Leistungen im Zusammenhang mit der Hausbetreuung.
Darunterfallen – je nach Vertragsinhalt – Mietmattenservices, Grünflächen- und Hausbetreuung, Hausreinigung und Schädlingsbekämpfung. Nicht umfasst sind Leistungen im Zusammenhang mit dem Winterservice. Diese richten sich nach den spezifischen Bestimmungen in Pkt. 6.
5.2. Die Hausbetreuungs-Leistungen werden an dem vom Kunden angegebenen bzw. mit NPC – New Power Construction GmbH.
5.3. vereinbarten Durchführungsdatum, für die gewählte
Dauer oder die gewünschte Anzahl der
Einsätze am vom Kunden angegebenen
Durchführungsort erbracht.
5.4. Grünflächenbetreuung
5.4.1. Im Rahmen der Grünflächenbetreuung erbringt NPC – New Power Construction GmbH die vom Kunden ausgewählten Dienstleistungen, wie – je nach Vertragsinhalt – Rasenmähen, Heckenschneiden und Gartenarbeiten.
5.4.2. Bei Inanspruchnahme der Grünflächenbetreuung können sowohl der Kunde als auch wir den
Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von einem Monat zum 1.1. des Folgejahres schriftlich ordentlich kündigen. Sohin muss der Kunde die Kündigungserklärung bis spätestens 1.12. absenden.
5.4.3. Gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Uns trifft weder eine Prüf- noch eine Warnpflicht, falls vom Kunden Erde und/oder Saatgut beigestellt werden. Ferner trifft uns keine Haftung für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass sich der von uns zu bearbeitende Untergrund noch nicht vollständig gesetzt hat. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5.4.4. Kunden sind verpflichtet, Pflanzen, die sich auf von uns zu bearbeitenden Flächen befinden und nicht entfernt werden sollen, zu kennzeichnen bzw. uns auf solche hinzuweisen. 5.5. Hausbetreuung / Hausreinigung
5.5.1. Im Rahmen der Hausbetreuung / Hausreinigung erbringt NPC – New Power Construction GmbH Dienstleistungen zu den vom Kunden ausgewählten Arbeiten (Reinigung von Böden, Stiegenhäusern, Fensterbänken).
5.5.2. Soweit nicht anders vereinbart, werden die vertraglichen Leistungen an Werktagen zwischen 05:00 Uhr und 20:00 Uhr erbracht.
5.5.3. Fällt der für die Reinigung vorgesehene Tag auf einen Feiertag, wird die Reinigung in der jeweiligen Woche an einem anderen Werktag durchgeführt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Vereinbaren die Parteien die Leistungserbringung an
Wochenenden, Feiertagen und bei Nacht (ab 20:00 bis 5:00) erhöht sich das Entgelt pro Stunde um 100 %. Der Kunde wird bei Abschluss des Vertrages auf diese Mehrkosten hingewiesen.
5.5.4. Das vereinbarte Entgelt bezieht sich nur auf übliche, jedoch nicht auf sonstige Verschmutzungen. Unter sonstigen Verschmutzungen sind insbesondere ekelerregende Verschmutzungen, giftige und gesundheitsgefährdende Verschmutzungen, Verschmutzungen nach Durchführung von Bauarbeiten und Verschmutzungen, die mit Speziallösungsmitteln behandelt werden müssen, zu verstehen. Kosten, die aus einer allenfalls notwendigen Evaluierung nach dem Arbeitnehmer/-innen Schutzgesetz („ASchG“) entstehen, sind im vereinbarten Entgelt nicht enthalten. Sofern diese notwendig sein sollte, wird NPC – New Power Construction GmbH den Kunden auf diese Umstände sowie auf die Höhe der Kosten vorab hinweisen und erst nach der Zustimmung des Kunden mit der
Leistungserbringung starten.
5.6. Bürobetreuung bei Unternehmern
5.6.1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, werden auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der
Bürobetreuung angeboten. Die Bürobetreuung betrifft Räumlichkeiten, die nicht allgemein zugänglich sind. In einem diesbezüglichen Angebot wird von uns darauf hingewiesen, dass es sich um Bürobetreuungsleistungen handelt.
5.6.2. Bei Inanspruchnahme der Bürobetreuung können sowohl der Kunde als auch wir diese
Dienstleistung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsletzten schriftlich ordentlich kündigen.
5.6.3. Das Entgelt für die Erbringung der Bürobetreuung ist pauschaliert. Reinigungsausfälle durch kalendarische Feiertage sind in der Pauschale miteinberechnet und werden daher bei der Monatsrechnung nicht in Abzug gebracht. Bei einmal wöchentlicher (oder seltenerer) Reinigung wird dem Kunden von NPC – New Power Construction GmbH ein Ersatztag angeboten. Bei begründeter Verhinderung des Kunden wird NPC – New Power Construction GmbH im Einvernehmen mit dem Kunden den Ersatztermin vereinbaren. Nimmt der Kunde den Ersatztag aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, nicht in Anspruch, erfolgt keine
Gutschrift.
5.6.4. Urlaubs- und Betriebssperren, die über einen längeren Zeitraum als drei zusammenhängende Werktage hinausgehen, werden bei rechtzeitiger Bekanntgabe zumindest vier Wochen vor der Sperre vom Monatspauschalpreis aliquot in Abzug gebracht.
5.6.5. Der Kunde hat einen geeigneten, geräumigen und verschließbaren Raum zum Umkleiden des Personals und zur Unterbringung der Materialien, Geräte und Maschinen zur Verfügung zu stellen.
5.6.6. Ist der Kunde Unternehmer, verpflichtet er sich, während der Vertragslaufzeit und sechs Monate nach Vertragsende das von uns eingesetzte Personal nicht abzuwerben. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung ist eine Vergütung von € 20.000, — pro abgeworbene Person als Pönale zu bezahlen. 5.7. Schädlingsbekämpfung
5.7.1. Die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen erfolgen nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere verpflichten wir uns zur Rattennachschau gemäß den einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen.
5.7.2. Wird während der Behandlung im Objekt ein weiterer, andersartiger Schädlingsbefall festgestellt, so muss zur Beseitigung dieser Schädlinge ein separater Vertrag abgeschlossen werden. Die Bekämpfung solcher andersartigen Schädlinge ist somit nicht vom ursprünglichen Vertrag umfasst.
5.7.3. Wir weisen darauf hin, dass selbst bei ordnungsgemäß und fachgerecht durchgeführter Behandlung, die erfolgreich zum Abschluss gebracht wurde, die Gefahr von erneutem Schädlingsbefall besteht. Wir schulden daher keinen Erfolg eines Ausbleibens von Schädlingsbefall in der Zukunft. Zur erneuten Beseitigung ist ein neuer Vertrag abzuschließen.
Da die Wirkungsdauer der einzelnen
Behandlungsmaßnahmen bis zum Erfolg mehrere Tage oder Wochen in Anspruch nehmen kann, kann es zu Beeinträchtigungen des Geschäftsablaufes bzw. des Haushalts kommen. Wenn die Bekämpfung mit
Insektiziden Mitteln erfolgt, beträgt die voraussichtliche Behandlungsdauer 3 bis 4 Monate. Da es in einigen – wenn auch seltenen Fällen – zu Nebenwirkungen und Gesundheitsrisiken für Menschen und Tiere oder Geruchsbelästigung kommen kann, weisen wir Kunden vor Durchführung der Behandlungsmaßnahmen entsprechend darauf hin. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sonstige Dritte in seinem Einflussbereich (zB Mitarbeiter) darüber entsprechend zu informieren und sicherzustellen, dass die Örtlichkeiten während dieser Zeit vom Kunden und solchen Dritten nicht betreten werden. Die Behandlungsmaßnahmen zur Schädlingsbekämpfung umfassen nicht auch die nach der Behandlung notwendige Reinigung des Objektes; dafür ist der Kunde selbst verantwortlich. Wir werden den Kunden vor den Abschluss des Vertrages ebenfalls hinweise.
5.7.5. Unter bestimmten Umständen sind wir verpflichtet, den Behörden einen Schädlingsbefall anzuzeigen. Für die Erfüllung etwaiger behördlicher Maßnahmen ist ausschließlich der Kunde bzw. Inhaber des Objekts verpflichtet.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bezieht sich das Entgelt ausschließlich auf die in Anspruch genommene Schädlingsbekämpfung inklusive Rattennachschau. Etwaige Zusatzleistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
 6.⁠ ⁠Besondere Bestimmungen und Leistungsumfang für das Winterservice
6.1. Allgemeines
6.1.1. NPC – New Power Construction GmbH hat die im Vertrag angeführten und vom Kunden überprüften Verkehrsflächen in der Zeit vom 1. November bis 30. April des Folgejahres (Winterperiode) von Schnee zu reinigen, bei Fristverlängerung bis zum 15. April des Folgejahres und bei Vorherrschen von Glatteis zu bestreuen. Das Vertragsverhältnis wird für eine unbestimmte Anzahl von Winterperioden abgeschlossen. Wir und der Kunde sind jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt, das Vertragsverhältnis per 31.8. schriftlich zu kündigen. Sohin muss der Kunde die Kündigungserklärung bis spätestens 31.7. absenden. Im Falle des Vertragsabschlusses nach dem 1. November haften wir nur dann, wenn wir vertragsgemäß bereits zur Leistungserbringung verpflichtet waren.
6.1.2. Die Betreuung der vertragsgegenständlichen Verkehrsflächen erfolgt in dem vertraglich vereinbarten bzw. in dem aus den nachstehenden Klauseln ersichtlichen Umfang, wobei NPC – New Power Construction GmbH aufgrund der notwendigen Personalorganisation und ausstattung drei Werktage nach Vertragsabschluss zur Leistungserbringung verpflichtet ist. Etwaige angebotene Zusatzleistungen sind dabei gesondert zu vereinbaren.
6.1.3. NPC – New Power Construction GmbH ist zur Beseitigung der Ursachen, die zur Bildung von Eis (durch undichte Dachrinnen etc.), der Ablagerung von Schnee oder Verunreinigungen führen, nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Schneewechten und die Eisbildung auf Dächern (diese sind von einem Fachunternehmen zu entfernen). Gleiches gilt für die Entfernung von Schnee und/oder Eis nach Abgang einer Dachlawine.
6.1.4. NPC – New Power Construction GmbH ist nicht verpflichtet, im Zuge der Betreuung unbegehbare, verstellte oder sonst unzugängliche Verkehrsflächen zu reinigen.
6.1.5. Für den Fall, dass keine Zusatzleistung vereinbart wurde, erfolgt die übliche Betreuung (Räumung und/oder Streuung bei Vorherrschen von Glatteis) entsprechend der Wettersituation (abhängig von der Niederschlagsmenge und der
Niederschlagsdauer) längstens innerhalb von acht Stunden ab Beginn des belagsbildenden
Niederschlages, wobei die Betreuung bei Bedarf in Intervallen von vier bis sieben Stunden durchgeführt wird. Auf die Arbeitsweise, Zeit und Ausführung der Reinigungsarbeiten hat der Kunde keinen Einfluss.
6.1.6. Eine vollständig schneefreie Räumung der Verkehrsfläche ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. NPC – New Power Construction GmbH ist daher nicht verpflichtet, die zu reinigenden Verkehrsflächen zur Gänze schneefrei zu machen. 6.2. Besondere Bestimmungen
6.2.1. Glatteis: Als Streumaterial werden zulässige Auftau- und abstumpfende Streumittel verwendet. Der
Kunde erklärt sich mit der Nutzung einverstanden. Die
Betreuung (Räumung und/oder Streuung bei Vorherrschen von Glatteis) erfolgt entsprechend der
Wettersituation (abhängig von der
Niederschlagsmenge und der Niederschlagsdauer) längstens innerhalb von acht Stunden ab Belagsbildung, wobei die Betreuung bei Bedarf in Intervallen von vier bis sieben Stunden durchgeführt wird.
Extremsituationen: Im Falle des Vorherrschens von wetterbedingten Extremsituationen (höherer Gewalt), wie insbesondere bei extremen Niederschlagsmengen und andauerndem, gefrierenden Regen, Schneeverwehungen, extremen Schneemengen, durch diesen wetterbedingten Umständen verursachter Zusammenbruch des Verkehrs ist weder eine termingerechte Räumung, noch die Einhaltung des oben genannten Intervalls geschuldet. Das Winterservice wird in diesen Fällen spätestens 4 Stunden nach Beendigung der Situation und/oder des Verkehrs wieder aufgenommen.
6.2.2. Innenflächen: Innenflächen sind Verkehrsflächen, die der Räumungsverpflichtung gemäß § 93 StVO nicht unterliegen, wie beispielsweise Hof- und Parkflächen. Die Betreuung solcher Flächen ist gesondert zu vereinbaren. Die Innenflächen werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneelagerfläche geräumt.
6.2.3. Ist aufgrund der zu räumenden Schneemengen die Inanspruchnahme zusätzlicher Schneelagerflächen notwendig, verringert sich die vereinbarungsgemäß zu räumender Fläche dementsprechend. Ein Anspruch auf Reinigung von Innenflächen, die zur Zeit des Einsatzes nicht zugänglich sind, besteht nicht. Parkplätze und Zufahrten werden üblicherweise maschinell betreut. Eine Verpflichtung zur händischen Nachbearbeitung
(z.B. zwischen abgestellten
Fahrzeugen) ist grundsätzlich nicht gegeben und muss gesondert vereinbart werden.
6.2.4. Die Streusplitt Entfernung wird von NPC – New Power Construction GmbH entsprechend den einschlägigen, behördlichen Vorschriften und jedenfalls am Saisonende durchgeführt.
6.2.5. Tauwetterkontrolle: Die Tauwetterkontrolle ist ein Zusatzservice gegen gesonderte Verrechnung (oder Bestandteil eines Betreuungspaketes) zur einmal täglichen Kontrolle bezüglich des Vorhandenseins von Dachlawinen an Tagen ohne natürlichen Niederschlag, wenn die Bildung von Vereisung durch Schmelzwasser oder das Abgehen von Dachlawinen möglich erscheint. Trotz allenfalls am Dach angebrachter Schneerechen, die eine erhebliche Erhöhung der Sicherheit darstellen, kann das Abgehen von Dachlawinen nicht immer verhindert werden. Die Tauwetterkontrolle umfasst das Aufstellen von Warnstangen und die Kontrolle der vom öffentlichen Gehsteig einsehbaren Dächer auf das Vorhandensein von möglichen Dachlawinen und wird von NPC – New Power Construction GmbH visuell vorgenommen. Zur Beseitigung von Gefahrenquellen (Schneewechten am
Dach, Dachlawinen, Eiszapfen, etc.) ist NPC – New Power Construction GmbH nicht verpflichtet. Bei Wahrnehmung
von drohenden Dachlawinen, Eiszapfen oder
Schneewechten ist NPC – New Power Construction GmbH verpflichtet, den Kunden oder eine von dieser namhaft gemachten Person über eine vom Kunden bei Vertragsabschluss bekannt gegebene Telefon- bzw. Telefaxnummer oder per E-Mail unverzüglich zu kontaktieren und von der Gefahr in Kenntnis zu setzen.
Der Kunde ist verpflichtet, NPC – New Power Construction GmbH allfällige Änderungen der Telefon- bzw. Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse bzw. der Kontaktperson unverzüglich bekannt zu geben. Unterbleibt die Bekanntgabe, ist NPC – New Power Construction GmbH nicht für die fehlgeschlagene Kontaktaufnahme und deren Folgen verantwortlich. Wird eine
Tauwetterkontrolle beauftragt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Haken
am Objekt angebracht werden, die bei Bedarf für das Einhängen von Warnstangen erforderlich sind. 7. Besondere Bestimmungen für Waren
7.1. Die Auslieferung der Waren durch uns erfolgt grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen ab Zahlungseingang, sofern nicht anders vereinbart.
7.2. Ist die Ware vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir dem Kunden dies – vor Vertragsabschluss – ohne unnötigen Aufschub mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht von einem allenfalls bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Unser Recht, Vertragsangebote bei Lieferverzug nicht anzunehmen, bleibt dadurch unberührt.
7.3. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der jeweiligen Lieferung unser Eigentum. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der
Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
 8.⁠ ⁠Besondere Bestimmungen für Gutscheine
Wertgutscheine sind für eine Dauer von 10 Jahren ab Vertragsabschluss gültig. Dabei ist das aufgedruckte Gültigkeitsdatum auf dem Gutschein maßgeblich.
Innerhalb der Gültigkeitsdauer können
Kunden Wertgutscheine auf der Website oder Bekanntgabe der Gutscheinnummer per E-Mail oder am jeweiligen Offert-Blatt für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen im Zusammenhang mit allgemeinen Hausbetreuungs-
Leistungen zu einem bestimmten Termin oder mit Winterservice-Leistungen für eine Winterperiode bzw. für ausgewählte Waren einlösen.
8.1. Gutscheine sind übertragbar.
8.2. Gutscheinwerte können nicht in bar abgelöst werden.
8.3. Kunden sind nicht berechtigt erworbene Gutscheine oder Waren gewerblich weiterzuverkaufen. Für den Fall eines Verstoßes gegen das Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs, ist der Kunde zur Herausgabe des erwirtschafteten Entgelts an uns verpflichtet. 9. Entgelt und Zahlungsbedingungen
9.1. Die von uns bekanntgegebenen Preise sind grundsätzlich Tagespreise. Sofern zusätzliche Liefer-, Versand-, Verpackungs- oder sonstige Kosten wie Anfahrtskosten anfallen, werden wir den Kunden darüber vor Abgabe seines Angebots oder seiner Annahme des Vertrages entsprechend informieren. Sofern diese zusätzlichen Kosten im Voraus nicht vernünftigerweise berechnet werden können, gibt NPC – New Power Construction GmbH die Art der Preisberechnung oder das Anfallen zusätzlicher Kosten an.
9.2. Das vereinbarte Entgelt ist entsprechend den Feststellungen (Prozentsatz der Erhöhung und Wirksamkeit) der Unabhängigen Schiedskommission beim BMWFJ für Leistungen der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger wertgesichert. Diese Entscheidungen werden von der WKO veröffentlicht. Wir sind gegenüber Unternehmern zur Anpassung zu
Ende eines jeden Monats berechtigt und werden den Kunden desfalls verständigen. Gegenüber Konsumenten werden wir das Entgelt mit Ablauf eines jeden Vertragsjahres automatisch anpassen und den Kunden desfalls verständigen; dies gilt gleichermaßen für Entgelterhöhungen, als auch für Entgeltsenkungen. Für die Entgeltanpassung im Zusammenhang mit unserer Grünflächenbetreuung werden wir das Entgelt zum 1.1. des Kalenderjahres anpassen, bei Winterservicedienstleistungen zum 1.7.
9.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Forderungen ab dem Rechnungsdatum binnen 14 Tagen fällig. Für Winterservices ist das Entgelt für die jeweils folgende Winterperiode nach Rechnungslegung zur Vorauszahlung fällig.
9.4. Ist bezüglich der Entrichtung des Entgeltes Teilzahlung vereinbart, tritt die Fälligkeit der jeweiligen Teilzahlung ohne weitere Mahnung ein.
9.5. Bei einer Mehrheit von Liegenschaftseigentümern, die gemeinsam Vertragspartner sind, haften diese für die vertraglichen Verpflichtungen solidarisch.
9.6. Der Anspruch auf Entgelt ist vom Ausmaß der witterungsbedingt anfallenden Arbeiten unabhängig und besteht auch dann in vollem Umfang, wenn die Reinigungsarbeiten aus Umständen unterbleiben müssen, auf die NPC – New Power Construction GmbH keinen Einfluss hat (z.B.: Straßenbauarbeiten, Reinigung durch Dritte, Ausbleiben von Niederschlag usw.).
9.7. Bei Winterservicediensten wird ein gewährter Einführungsrabatt lediglich für die erste Saison gewährt und entfällt im darauffolgenden Jahr. Ein allenfalls gewährter Rabatt im Zusammenhang mit einem zusätzlich abgeschlossenen Vertrag wird nur für die Dauer des aufrechten weiteren Vertrages gewährt. Bei Beendigung des weiteren Vertrages fällt ein allenfalls im Zusammenhang gewährter Rabatt bezüglich des Winterserviceentgeltes mit dem Stichtag der Beendigung des weiteren Vertrages weg. Mehrjahresrabatte sind von Unternehmern anteilig zurückzuzahlen, wenn der Vertrag – aus welchem Grund immer – vorzeitig aufgelöst wird. 9.8. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
9.9. Der Unternehmer hat ein Recht auf Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
9.10. Ist der Kunde Unternehmer, ist er nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht von
Verbrauchern bleibt dadurch unberührt.
Am Arbeitsort muss – je nach Bedarf – eine
Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Geräte gehen auf Kosten des Kunden.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Winterbetreuungsvertrages ist NPC – New Power Construction GmbH berechtigt mindestens 50% des vereinbarten Entgeltes (für Planung, Schulung und entgangenen Gewinn) bis zum Zeitpunkt der nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit, sowie allenfalls darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden in Rechnung zu stellen.
10.⁠ ⁠Widerrufsrecht
10.1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, hat er das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tage ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
10.2. Die Widerrufsfrist beträgt bei Waren und Wertgutscheinen vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren oder Wert-Gutscheine in Besitz genommen hat. Bei Dienstleistungsverträgen beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des
Vertragsabschlusses.
10.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (das relevante Unternehmen sowie die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den
Begleitdokumenten, insbesondere unserem Offert) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das untenstehende Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
10.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Folgen des Widerrufs
10.5. Wenn der Konsument diesen Vertrag widerruft, haben wir dem Kunden – vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen – alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten beim Waren- oder Gutscheinkauf, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
10.6. Wir können die Rückzahlung für Waren oder Wertgutscheine verweigern, bis wir die Waren oder
Gutscheine wieder zurückerhalten haben oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Gutscheine zurückgesandt hat.
10.7. Im Falle des Widerrufs hat der Kunde den Gutschein bzw. die Ware spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an uns (das relevante Unternehmen sowie die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den Begleitdokumenten, insbesondere unserem Offert) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
10.8. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
10.9. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren oder Wert-Gutscheine nur aufkommen, wenn er auf keine notwendigen Maßnahmen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren oder Wert-Gutscheine zurückzuführen ist.
10.10. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ausnahmen vom Widerrufsrecht 10.11. Der Kunde hat in den in § 18 FAGG aufgezählten Fällen kein Rücktrittsrecht. 10.12. Insbesondere hat der Kunde gemäß (§ 18 FAGG) in folgenden Fällen kein Rücktrittsrecht:
a) Bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
b) Bei Verträgen über Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des
Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
c) Bei Verträgen über Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des
Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
d) Bei Dienstleistungen oder Wertgutscheinen, die überwiegend für Dienstleistungen eingelöst werden, wenn wir – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Kunden sowie nach Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.

e) Bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat.
11.⁠ ⁠Kennzeichnung durch NPC – New Power Construction GmbH
11.1. Zur Kennzeichnung der von NPC – New Power Construction GmbH betreuten Liegenschaften gestattet der Kunde die Montage von Firmenschildern an Hauswänden, Zäunen usw.
12.⁠ ⁠Gewährleistung
12.1. Gegenüber Verbrauchern gelten bei Mängeln unserer Leistungen die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
12.2. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Leistungen, insbesondere das Objekt nach Abnahme bzw Beendigung der Dienstleistung auf Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen. Bei Vorliegen von Mängeln hat er diese binnen angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einer Woche, schriftlich zu rügen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Hat der Unternehmer innerhalb der Rügefrist keine Mängel gerügt, gilt die Dienstleistung als abgenommen und entfallen damit sämtliche Ansprüche wie z.B. Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oder Schadenersatz wegen einer später behaupteten Abweichung (§ 377 UGB).
12.3. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Dienstleistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
12.4. Die Produktabbildungen auf der Website können aufgrund Ihrer Bildschirm-Auflösung und -Größe vom Aussehen der gelieferten Waren abweichen.
12.5. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erbringt NPC – New Power Construction GmbH die Dienstleistungen mit entsprechender Sorgfalt, ohne dass ein bestimmter Erfolg geschuldet ist.
12.6. Reklamationen des Auftraggebers müssen gegenüber der Auftragnehmerin innerhalb von 5 Tagen (Datum des Postaufgabescheins) schriftlich per eingeschriebenen Brief unter präziser Angabe des Mangels (insbesondere Art des Mangels sowie Angabe der genauen Stelle, an der der Mangel aufgetreten ist) erhoben werden. Im Falle nicht fristgerechter Reklamation gelten die Leistungen der Auftragnehmerin als vom Auftraggeber genehmigt.
13.⁠ ⁠Haftung
13.1. NPC – New Power Construction GmbH haftet nach Maßgabe der folgenden Punkte grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße
1.1. Dienstleistungserbringung im vereinbarten Umfang. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Gleiches gilt gegenüber Verbrauchern mit der Maßgabe, dass wir für die leicht fahrlässige Verletzung von unseren vertraglichen Hauptpflichten nur bis zur Pauschalversicherungssumme haften. Die Haftung ist bei Personenschäden und Sachschäden mit einer Pauschalversicherung Summe bis zu (Pauschal-VSU): EUR 3.000.000,00 begrenzt.
13.2. Gegenüber Unternehmern ist auch der Ersatz von Folgeschäden, insbesondere bei Verlust von übergebenen Schlüsseln, die Teil einer Schließanlage sind und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, ausgeschlossen.
13.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz haftet NPC – New Power Construction GmbH ungeachtet der vorherigen Bestimmungen jedoch unbeschränkt.
13.4. Unternehmer haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen und Schadenersatzansprüche innerhalb von einem Jahr ab Leistungserbringung oder Gefahrenübergang geltend zu machen.
13.5. Ist der Kunde Unternehmer, so sind allfällige
Regressforderungen im Sinne des §12 Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
13.6. Bei der Erbringung von Dienstleistungen im
Zusammenhang mit dem Winterservice haftet NPC – New Power Construction GmbH
13.7. außerdem nicht für Ereignisse, die sich auf bereits vertragsgemäß geräumten, aber nachträglich durch Dritte (z.B.: einparkende Autos, Straßenräumgeräte, spielende Kinder usw.), verunreinigten schnee- oder eisbedeckten Flächen ereignen. NPC – New Power Construction GmbH schuldet somit nicht die Überwachung der Flächen nach erfolgter
Leistungserbringung. NPC – New Power Construction GmbH trifft weiteres keine Haftung für
Beschädigungen an Bodenflächen jeglicher Art, die allenfalls durch den ortsüblichen Einsatz von Räumgeräten (maschinell oder händisch) entstehen.
Weiteres haftet NPC – New Power Construction GmbH nicht für Ereignisse, die auf das Verhalten des Kunden, uns nicht zurechenbaren Dritten oder auf höhere Gewalt (z.B.: Zusammenbruch des Verkehrs, extreme Schneemengen usw.) zurückzuführen sind.
Der Kunde ist verpflichtet, Ereignisse, aus denen NPC – New Power Construction GmbH haftbar werden könnte (Körperverletzungen von Passanten und Beschädigungen, die mit den Betreuungsarbeiten im Zusammenhang stehen etc.) nach Bekanntwerden unverzüglich an NPC – New Power Construction GmbH zu melden und bei der Feststellung des
Sachverhaltes Hilfe zu leisten.
13.8. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, Einfassungen von Grünanlagen und Abgrenzungen zu nicht zu räumenden Flächen, die bei Schneelage nicht eindeutig erkennbar sind, deutlich zu kennzeichnen. NPC – New Power Construction GmbH haftet weder für Schäden an nicht gekennzeichneten Flächen, Grünanlagen und Abgrenzungen noch für Schäden, die durch zulässige Weisen verwendete Auftau- und abstumpfende
Streumittel allenfalls verursacht werden. NPC – New Power Construction GmbH ist auch nicht verpflichtet, Streugut aus Grünflächen zu entfernen.
14.⁠ ⁠Sondervereinbarung
14.1. Ein Auftrag der per Anruf, SMS, E-Mail erteilt wurde ist rechtskräftig. Ein Auftrag kann kostenfrei innerhalb 48 Stunden vor Auftragsbeginn storniert werden. Ist die Frist ab Auftragserteilung darunter, der Rücktritt oder Storno unterhalb der 48 Stunden so kann die Arbeitskraft nicht anders eingeteilt und muss bezahlt werden. Dies gilt ab Auftragserteilung als angenommen.
15.⁠ ⁠Schlussbestimmungen
15.1. NPC – New Power Construction GmbH ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung zu beauftragen.
15.2. Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Wenn
Sie Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU sind, genießen Sie außerdem Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts Ihres
Aufenthaltsstaates.
Für Verträge mit Unternehmern gilt Folgendes: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen treten solche, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen, aber zulässig und wirksam sind.
15.⁠ ⁠4. Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht. Darüber hinaus gilt die Anwendung österreichischen Rechts mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart.
15.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, aus welchem Grund auch immer, nicht wirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht. An Stelle, der nicht anwendbaren Bestimmungen tritt, diejenige zulässige Regelung, die der ungültigen Bestimmung im Hinblick auf die übrigen Bestimmungen dieser AGB am nächsten kommt.

AGB, NPC – New Power Construction GmbH, Stand
01/2024